Teilnahmebedingungen

1. Teilnahmebedingungen

a) Teilnahme
Teilnehmen dürfen nur Mitglieder mit gültigem Mitgliedsausweis. Die Leistungsfähigkeit und Ausrüstung muss den Anforderungen des jeweiligen Kurses bzw. der jeweiligen Tour soweit gerecht werden, dass die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer die Gruppe nicht unzumutbar stört, behindert oder gefährdet.
Vorausgesetzt wird, dass jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer gewillt und fähig ist, sich in die Gemeinschaft einzugliedern und die Anweisungen des Tourenführers befolgt. Der Tourenführer kann eine Teilnehmerin/einen Teilnehmer, die/der den zu erwartenden Anforderungen nicht gewachsen erscheint, von der Teilnahme ausschließen oder im Zweifelsfall Nachweis über die Leistungsfähigkeit fordern. Die Tourenführer werden Sie gerne beraten, welche Tour als Ersatz in Betracht kommt. Interessenten, die zum wieder- holten Male am selben Kurs teilnehmen möchten, können zurückgestellt werden.

b) Ausrüstung
Voraussetzung für die Teilnahme ist selbstverständlich eine geeignete Ausrüstung. Einzelheiten erfahren Sie bei der Anmeldung. Obligatorisch ist im Winter die Mitnahme eines Verschüttetensuchgerätes der Frequenz 457 kHz (DIN 32924) sowie einer Lawinenschaufel. Wir sehen es als selbstverständlich an, dass sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Tragen von Rettungsgeräten und Ausrüstungsgegenständen, die der Gruppe dienen, beteiligen.
Im Sommer ist bei allen Klettertouren sowie bei bestimmten Hochtouren und auf Klettersteigen ein Steinschlaghelm zwingend erforderlich. Bitte, haben Sie Verständnis dafür, dass wir Sie bei mangelhafter Ausrüstung von der Teilnahme ausschließen müssen.

c) Haftung/Versicherung
Diese beginnt am Ausgangspunkt der eigentlichen Tour und endet am Endpunkt der Tour. Die An- und Rückreise zählen nicht zur Tour. Wegen der Haftungsbeschränkung wird auf § 7 der Satzung der Sektion Bezug genommen. Bei Fahrt in Fahrgemeinschaft zum Ausgangspunkt der Tour gilt hinsichtlich der Fahrzeug- und Rabattverlustversicherung als Tourenbeginn der Fahrtantritt.

2. Teilnehmerbeiträge

Für Kurse und geführte Touren werden Teilnehmerbeiträge erhoben. Die Höhe richtet sich nach der Zahl der Teilnehmer pro Führer. Sie sind mit der Anmeldung fällig. Die Anmeldung wird erst mit der Zahlung der Teilnehmerbeiträge gültig. Die Teilnehmerbeiträge werden von der Sektion zur Finanzierung der Aus- und Fortbildung der Tourenführer verwendet. Bei einer Abmeldung kann der entrichtete Teilnehmerbeitrag nur zurückerstattet werden, wenn ein/e Ersatzteilnehmerin bzw. –teilnehmer sich anmeldet. Melden sich weniger als die angegebenen Teilnehmer, kann der Kurs oder die Tour abgesagt werden, oder die verbleibenden Teilnehmer zahlen einen entsprechend erhöhten Teilnehmerbeitrag.

Bei Fahrgemeinschaften müssen Mitfahrer mit einem Preis von mindestens 0,05€/km bei 4 Mitfahrern, bei weiniger entsprechend mehr rechnen. Eine Absprache vor Fahrtantritt ist empfehlenswert.